In Bulgarien wird für den Kauf von Immobilien eine Grunderwerbsteuer erhoben, die sich nach dem Kaufpreis oder dem Verkehrswert der Immobilie berechnet. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist wie folgt:
– 3 % für den Kauf von Wohnimmobilien – 4 % für den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen – 5 % für den Kauf von anderen Immobilien
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesen Steuersätzen. So beträgt die Grunderwerbsteuer beispielsweise nur 1 % für den Kauf von Immobilien, die zum Zweck der Einrichtung von Unternehmen genutzt werden. Es gibt auch Ermäßigungen für den Kauf von Immobilien durch natürliche Personen, die in Bulgarien wohnen und arbeiten.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und dass es möglicherweise Änderungen in den Steuersätzen und -regelungen geben kann. Es wird empfohlen, sich vor einem Immobilienkauf in Bulgarien über die aktuell geltenden Steuersätze und -regelungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.