Für Bauherren und Immobilienkäufer in Bulgarien ist Akte 16 ein wichtiges Dokument. Denn es ist sozusagen die Betriebserlaubnis oder auch Nutzungserlaubnis für eine Immobilie. Zugleich bietet es den Nachweis, dass das betreffende Gebäude legal erbaut wurde und allen Vorschriften entspricht.
Nach bulgarischem Baurecht lässt sich die Bauabnahme in drei Schritte gliedern, die als Akte 14, 15 und 16 bekannt sind. Dabei handelt es sich um Prüfungsprotokolle der zuständigen Behörden, wobei die Prüfung von Bauherr oder Bauträger beantragt werden müssen.
Akte 14 wird beantragt, wenn der Rohbau steht, betrifft also vor allem die Außenwände und das Dach. Geprüft wir zum Beispiel, ob die verwendeten Materialien dem Bauplan entsprechen und festgelegte Parameter eingehalten wurden. Wenn das Gebäude fertiggestellt ist, wird dann Akt 15 fällig. Damit wird der betriebsbereite Zustand des Bauwerkes bescheinigt und bestätigt, dass Vorschriften und Baupläne eingehalten wurden.
Nach Abschluss der Baumaßnahme beantragt der Bauherr Akt 16, als Zertifikat für die Rechtmäßigkeit des Baues. In diesem Verfahren prüft die Behörde beispielsweise, ob die Bauausführung der Baugenehmigung entspricht und die Immobilie gebrauchsfähig ist. Dafür müssen alle Bau- und Installationsarbeiten abgeschlossen sein und Verträge mit Versorgern vorliegen.
Wer in Bulgarien ein Wohn- oder Gewerbeobjekt kaufen möchte, sollte also unbedingt Akte 16 achten.